Aktuelle Information für Ölheizungsbesitzer

Stand 21.06.2021

Die jüngsten Aussagen in den Medien zum Ölheizungsverbot haben bei vielen Ölheizungsbesitzern zu Unsicherheiten über die tatsächlich geltende Rechtslage geführt. Die Aussagen des Bundesministeriums für Klimaschutz haben sich auf Fristen bezogen, die im Regierungsabkommen der beiden Koalitionspartner vereinbart wurden. Darin ist ein Austauschverbot ab 2021, ein Umtauschgebot von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 sowie ein generelles Ölheizungsverbot ab 2035 vorgesehen.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen für Ölheizungsbesitzer von IWO Österreich, der Interessenvertretung für flüssige Energie in Österreich:


Die häufigsten Fragen zum angedrohten Ölheizungsverbot

Welche Einschränkungen gelten im Bestand und im Neubau?
Aktuell ist nur der Einbau von Ölkesseln, die mit fossilem Heizöl betrieben werden, im Neubau verboten – in Wien und Tirol auch bei einer größeren Renovierung (wenn also mehr als 25% der Gebäudehülle renoviert werden). Es ist aber derzeit nicht absehbar, wie die Bundesländer den Austausch eines Ölkessels auf ein alternatives erneuerbares Heizsystem gestalten werden beziehungsweise welchen Stufenplan die Länder für den Ausstieg aus der Ölheizung vorsehen.

Meine Ölheizung ist sehr alt. Was ist zu tun?
Wenn Sie noch mit einem älteren Ölkessel heizen und bei diesem effizienten und betriebs-freundlichen Heizsystem bleiben wollen, sollten Sie ehestmöglich einen Austausch auf ein neues Öl-Brennwertgerät planen, welches Sie in Zukunft mit synthetischen Flüssig-Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen betreiben können. Sie können Ihren Kessel auf jeden Fall weiterhin auf moderne Öl-Brennwerttechnik umrüsten.

Gibt es spezielle Kessel für den Einsatz von XtL?
Grundsätzlich können synthetische Flüssig-Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen (XtL) ohne größere Aufwände in jeden bestehenden Ölkessel eingefüllt werden. Dies wurde auch im Rahmen eines IWO Pilotprojektes bestätigt. Außerdem gibt es bereits Ölkessel am Markt, bei denen die Verwendung von XtL explizit ausgelobt wird.

Was ist der Fahrplan der Mineralölwirtschaft?
Die Mineralölwirtschaft bekennt sich seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Von 2009-2019 wurde der Austausch von alten Ölkesseln auf Öl-Brennwertgeräte gefördert. Durch die Effizienzsteigerung konnte so eine beachtliche CO2-Emissions-Reduktion erreicht werden. Um die Versorgungssicherheit in Zukunft zu garantieren, widmet sich die Mineralölwirtschaft der Entwicklung von synthetischen Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen.

Wie setzt sich das IWO für Ölheizungen ein?
Das IWO, als Interessenvertretung für flüssige Energie, bemüht sich, dass wirtschaftliche und technische Ausnahmefälle in die rechtlichen Regelungen aufgenommen und soziale Härtefälle berücksichtigt werden.


Laufende Änderungen erfahren Sie außerdem unter www.iwo-austria.at/einschraenkungen.
Erreichbarkeit per E-Mail unter wien@iwo-austria.at oder telefonisch unter 01 710 68 99. Mit Anliegen zu Ihrer individuellen Heizungsanlage, wenden Sie sich an den IWO Ombudsmann unter ombudsmann@iwo-austria.at oder unter 0664/3458710.